Pflichtumtausch der Führerscheine
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
Mit der Verkündung der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben, deren Ausstellung vor dem 19. Januar 2013 erfolgte.
Der Umtausch bei Papierführerscheinen ist nach Geburtsjahren und bei Kartenführerscheinen nach Erteilungsdatum gestaffelt.
Nicht jeder Führerschein muss sofort umgetauscht werden, ich möchte Sie bitten, die unten stehenden Umtauschfristen zu beachten, um so die Meldestelle unserer Amtsverwaltung zu entlasten.
Den Termin für den Umtausch können Sie Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 033609-88228 oder auch gern per Mail vereinbaren.
Nähere Hinweise zum Umtausch der Führerscheine finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Oder- Spree unter dem Link https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Verkehr/Kraftfahrzeug-Zulassung/
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.
S. Gärtner
SGL Öffentliche Ordnung
Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) wurden die Umtauschbestimmungen nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers festgelegt:
- vor 1953, Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958, Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964, Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970, Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 bis später, Umtausch bis 19. Januar 2025
Für Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum (ausgestellt bis 18. Januar 2013) wurden die Umtauschbestimmungen nach dem Erteilungsdatum (Ziffer 4a auf der Vorderseite) festgelegt.
- 1999 bis 2001, Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004, Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007, Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008, Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009, Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010, Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011, Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013, Umtausch bis 19. Januar 2033
Der Umtausch kann bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- ein biometrisches Lichtbild (aktuell)
- Führerschein (bei Beantragung über eine Meldebehörde in Kopie)
- bei „Papierführerscheinen“ zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sowie die VK30 (sofern vorhanden)
Der Umtausch ist gebührenpflichtig.